Diskurse über Devianz dienen häufig der Ausgrenzung oder Identitätsstiftung. Der vorliegende Beitrag fragt nach der Kriminalisierung religiöser Devianz in römischen Rechtstexten des dritten bis fünften Jahrhunderts mit einem anderen Interesse: Die Analyse zeigt, wo Bereiche privater oder individueller religiöser Praxis gesehen oder vermutet werden, die entweder eine Sanktionierung schwierig machen oder gar nie Normierbarkeit überhaupt in Frage stellen. Religiöses Wissen - vorhandenes, erstrebtes, fehlendes - nimmt eine Schlüsselstellung ein.
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