Jai Singh II. (reg. 1700-1743) war Rajputen-Fürst mit angestammtem Herrschaftsgebiet in Ostrajasthan, aber erheblichem Einfluß im übrigen Nordindien. Er pflegte ein bewußt formuliertes hinduistisches Herrschaftskonzept und strebte im religiösen Bereich, aus Gründen persönlicher Überzeugung und zwecks Herrschaftslegitimation, nach einer Harmonisierung von orthodoxem Hinduismus mit Glaubensformen der sogenannten Bhakti-Gemeinschaften vishnuitischer oder nominell vishnuitischer Zugehörigkeit. Er griff ordnend in Ordensgemeinschaften ein und veranlaßte die Verabschiedung eines vishnuitischen Ordensregelwerkes. Grund hierfür waren genuin theologische Interessen, aber auch disziplinarische Absichten. Diese waren auf die Schlichtung von Rivalitäten zwischen religiösen Gruppen ebenso wie auf die Kontrolle militant werdender religiöser Gruppen gerichtet. Jai Singhs Eingriffe in das Ordensleben haben damit eine erhebliche ordnungspolitische Dimension.
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