Hans-Georg Ebert, "Islam und Scharia in den Verfassungen der arabischen Länder", in: ZfR 6, 1998, 3-21.

Mitte/Ende des 19. Jahrhunderts wurden in einzelnen Gebieten Nordafrikas und des Vorderen Orients Verfassungen nach westlichem Vorbild oktroyiert. Mit der Entwicklung der Nationalstaatlichkeit und der Überwindung kolonialer Strukturen hat die Mehrheit der arabischen Länder nach 1945 Verfassungen oder verfassungsähnliche Dokumente als höchstrangige Gesetze angenommen. Islamische Verfassungstheoretiker bemühen sich, Wurzeln für solche Rechtsakte in der Scharia und in den Quellen aus der Formierungsphase der islamischen Religion (etwa "Gemeindeordnung von Medina") zu erkennen.
Die Verfassungen oder Grundgesetze der arabischen Länder sind sowohl in ihrer Form als auch in ihrem Inhalt nur bedingt miteinander vergleichbar. Religiöse Faktoren erklären diese Unterschiede nur zu einem bestimmten Teil. Daneben spielen politische, soziale, kulturelle und nicht zuletzt dynastische Momente eine wichtige Rolle. Islam und Scharia spiegeln sich in den arabischen Verfassungen vor allem in folgenden Elementen wider: 1. Der Islam als Staatsreligion, 2. Der Islam als "Quelle der Gesetzgebung" sowie 3. Islamische Besonderheiten der Legislative, Exekutive und Judikative.

 

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