Der Artikel stellt im Blick auf Vorgänge in Bosnien und Libanon die Frage, welcher Art eigentlich die Beziehung von Religion und Verbrechen ist. Meistens wird angenommen, echte Religion könne gar nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Diese Annahme verdankt sich einem ästhetischen, privaten Verständnis von Religion, das von den Verfassungen säkularisierter Staaten rechtlich abgesichert worden ist. Diese Auffassung ist selber jedoch problematisch. So hat sie 1993 zur Eskalation der Polizeigewalt gegen eine adventistische Gruppe in Waco (Texas) beigetragen. Wenn echte Religion innerlich ist, konnte der Anführer der Gruppe nur ein Krimineller, konnten die Menschen bei ihm nur Geiseln sein. Auch der Bürgerkrieg in Jugoslawien wurde lange Zeit nicht mit Religion, sondern mit dem Wunsch nach ethnischer Säuberung erklärt. Erst genaueres Hinsehen hat etwas anderes ergeben. Serben haben die Spannungen im zerfallenden Jugoslawien in den Konzeptionen eines heiligen Kampfes glaubenstreuer slawischer Christen gegen Slawen, die zum Islam abgefallen sind, gedeutet. Verbunden mit dieser Definition der Situation war eine Autorisierung gewalttätiger Handlungsmuster durch die Popen. Eine Betrachtung innerreligiöser Situationsdeutungen bewährt sich auch im Libanon. Die Selbstmordattentate in der ersten Hälfte der achtziger Jahre widersprachen dem islamischen Recht. Es hing auch hier von den Diskursen in den islamischen Zirkeln ab, ob die Handlung als Martyrium gedeutet wurde oder nicht. Am Ende des Beitrages macht sich der Autor dafür stark, den Religionsbegriff zu überdenken. Religion ist in der Moderne ein Konzept geworden, das allen Kulturen eine von der Realität unterschiedene Norm und Weltansicht zuschreibt. Ein Zusammenbruch der Rechtsordnung kann Religionsgemeinschaften 'entfesseln'.
© 2006 | www.zfr-online.de